Häufige Fragen
Die Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie mich einfach an.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie?
Ja. Ich behandle ausschließlich nach ärztlicher Verordnung. Bitte bringen Sie zu Beginn der Behandlungsserie eine Überweisung Ihrer Hausärztin oder Ihres Facharztes mit, ebenso vorhandene Befunde und Arztbriefe. Die Verordnung ist außerdem die Voraussetzung dafür, dass Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten rückerstattet.
Was kostet eine Physiotherapieeinheit?
Eine Einheit dauert in der Regel 45 Minuten und kostet 85 Euro. Alternativ sind 30 Minuten zu 65 Euro und 60 Minuten zu 105 Euro möglich. Anzahl und Art der Behandlungen stimme ich individuell auf Ihr Beschwerdebild ab.
Wie viel bekomme ich von der Krankenkasse zurück?
Je nach Kasse in der Regel etwa 35 % bis 70 % der Kosten. Die ÖGK erstattet für eine 45-minütige Einheit derzeit 45,62 Euro. Mit einer Zusatzversicherung ist unter Umständen eine vollständige Rückerstattung möglich. Eine Übersicht aller Kassentarife finden Sie auf der Seite „Preise und Rückerstattung“.
Bieten Sie Hausbesuche an?
Die Behandlung findet bei Ihnen zu Hause statt. Ich komme nach Geidorf, Eggenberg, Andritz, Wetzelsdorf und ins übrige Grazer Stadtgebiet. Für die Rückerstattung der Hausbesuchspauschale benötigen Sie eine ärztliche Verordnung mit dem Zusatztext „Hausbesuch erbeten“.
Was soll ich zur Behandlung mitbringen?
Zu jeder Einheit ein Handtuch und bequeme Kleidung. Zur ersten Einheit zusätzlich die ärztliche Verordnung sowie vorhandene Befunde und Arztbriefe.
Was passiert in der ersten Einheit?
Zu Beginn jeder Behandlungsreihe erhebe ich einen gründlichen physiotherapeutischen Befund: ein Gespräch über Ihr Hauptproblem, die gemeinsame Festlegung eines Therapieziels und eine körperliche Untersuchung. Abhängig von Ihren Beschwerden führe ich Tests durch, mit denen wir den Verlauf der Therapie überprüfen können. Alles, was Sie mir anvertrauen, unterliegt der Schweigepflicht.
Wann kann ich nach der Geburt mit der Rückbildung beginnen?
Darauf gibt es keine pauschale Antwort – der richtige Zeitpunkt ist so individuell wie jede Frau und jede Geburt. Vieles beginnt allerdings früher, als viele denken: Einfache Atemübungen sind unmittelbar nach der Geburt möglich, nach einer vaginalen Geburt auch die Bauchlage, nach einem Kaiserschnitt die halbe Bauchlage. Was Rückbildung für Sie konkret bedeutet und wann welcher nächste Schritt sinnvoll ist, schauen wir uns gemeinsam an.
Wie kurzfristig kann ich einen Termin absagen?
Bitte sagen Sie spätestens 24 Stunden vorher ab, dann kann ich den Termin anderweitig vergeben. Bei kurzfristigeren Absagen muss ich den Termin leider in Rechnung stellen.
